Allgemeine Geschäftsbedingungen
Trainerin: Sylvia Unger e.U. (im Folgenden „Trainerin“ genannt)
Adresse: Medwedweg 11/406
1110 Wien
E-Mail: sylvia.unger@leichtlaecheln.at
Firmenbuchnummer: FN509090m
UID-Nr: ATU 74422626
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich – Fachgruppe der Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
- Präambel
- Die Trainerin bietet Workshops für Mitarbeiter von Unternehmen („Kurse“) und Coachings („Einzelgespräche“) in den Bereichen Mental- und Kommunikationstraining an.
- Die Vertragspartner der Trainerin werden in der Folge als „Kunden“, die Kursteilnehmer als „Teilnehmer“ bezeichnet.
- Kunden haben ihre Teilnehmer zum Schutz der geistigen Rechte und Unterlagen der Trainerin (Punkt 5) zu verpflichten.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer („B2B“).
- Geltungsbereich, Auslegung
- Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Trainerin und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Trainerin schließt Verträge über die Teilnahme an Kursen und Einzelgesprächen nur auf Grundlage der dieser AGB ab. Der Kunde anerkennt mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich diese AGB als rechtsverbindlich und Vertragsinhalt an. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen AGB verweist.
- Diese AGB gelten ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
- Diesen AGB entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Trainerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig der Übersichtlichkeit und ist nicht zur Auslegung dieser AGB heranzuziehen.
- Leistungsumfang, Stellvertretung, Entfall der Leistung
- Der Umfang eines konkreten Kursangebots (Einzelgesprächs) wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
- Die Trainerin schuldet die sorgfältige Abhaltung der vereinbarten Kurse (Einzelgespräche) im vereinbarten Zeitraum über die vereinbarte Dauer.
- Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung dauert ein Kurstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, mit jeweils einer viertelstündigen Pause am Vor- und Nachmittag und einer einstündigen Mittagspause.
- Die Trainerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und den Kunden.
- Kursbeitrag, Spesen, Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug, Aufrechnung
- Die Preise werden individuell und pauschal vereinbart.
- Zudem tragen die Kunden (i) die Fahrtkosten der Trainerin von ihrem Sitz zum Kursort und retour (nach Wahl der Trainerin: amtliches Kilometergeld oder tatsächliche Kosten für ein Massenbeförderungsmittel), (ii) die Übernachtungskosten und (iii) die Verpflegungskosten.
- Alle Preisangaben verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, soweit nicht explizit anders vereinbart.
- Die Trainerin ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Trainerin ausdrücklich einverstanden.
- Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung sind Rechnungen der Trainerin spätestens 3 Tage nach Erhalt zu begleichen. Zahlungen sind rechtzeitig erbracht, wenn sie am letzten Tag der Frist auf dem Konto der Trainerin einlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist die Trainerin berechtigt, (i) Verzugszinsen gemäß § 456 UGB, (ii) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahn- und Inkassokosten sowie (iii) einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40 zu verrechnen. Die Trainerin kann einen darüberhinausgehenden Schaden gesondert geltend machen.
- Die Aufrechnung mit von der Trainerin bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen.
- Stornierung, Umbuchung und Entfall
- Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen (Textform genügt). Langt die Stornierung mindestens vier volle Wochen vor dem Termin (Kurs oder Einzelgespräch) bei der Trainerin ein, fallen keine Stornogebühren an. Langt die Stornierung kürzer aber zumindest zwei volle Wochen vor dem Termin bei der Trainerin ein, fallen 25 % der Kosten als Stornogebühren an. Langt die Stornierung kürzer aber zumindest drei volle Tage vor dem Termin bei der Trainerin ein, fallen 50 % der Kosten als Stornogebühren an. Bei späteren Stornierungen fallen 100 % der Kosten als Stornogebühren an.
- Einigen sich die Parteien binnen drei Wochen nach Stornierung auf einen Ersatztermin, so wird die Stornogebühr als Akonto auf die Kosten des Ersatztermins angerechnet.
- Entfällt ein Kurs, eine Kurseinheit oder ein Einzelgespräch, bleibt der Entgeltanspruch der Trainerin aufrecht. Ist der Entfall von der Trainerin zu vertreten, hat sie dem Kunden zumindest drei Ersatztermine vorzuschlagen, um den Kurs (die Kurseinheit, das Einzelgespräch) nachzuholen.
- Schutz des geistigen Eigentums und Rechte an Unterlagen
- Urheber-, Werknutzungs-, und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den von der Trainerin, ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen, insbesondere an sämtlichen Unterlagen, einschließlich der verwendeten Präsentationen, aber auch jeglichen Anregungen, Ideen, Konzepten u. ä., verbleiben bei der Trainerin.
- Die Vervielfältigung der Unterlagen und Leistungen eines Kurses oder einer Beratungseinheit auf Papier oder einem anderen (analogen oder digitalen) Datenträger ist nur zum persönlichen Gebrauch gestattet. Eine Weitergabe an Dritte oder gar eine kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Trainerin untersagt, löst insbesondere Schadenersatz-, Rechnungslegungs- und Unterlassungsansprüche aus und berechtigt die Trainerin zur Auflösung des Vertrages unter Beibehaltung ihres Entgeltanspruches. Der Erwerb jeglicher Nutzungsrechte an Leistungen der Trainerin setzt weiters die vollständige Bezahlung der in Rechnung gestellten Honorarnote voraus. Kunden haften neben ihren Teilnehmer für die Einhaltung dieser Bestimmung und halten die Trainerin schad- und klaglos für Ansprüche aus Verstößen dagegen.
- Eine Haftung der Trainerin gegenüber Dritten aufgrund einer unberechtigten Vervielfältigung bzw. Verbreitung ist ausgeschlossen.
- Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Kurs- oder Beratungsunterlagen.
- Bildrechte
- Mit der Anmeldung zu einem Kurs erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass während des Kurses und in den Räumlichkeiten Film-, Foto- und Tonaufnahmen gemacht werden dürfen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Film-, Foto- und Tonaufnahmen zu Werbezwecken für die Trainerin in Publikationen entschädigungslos veröffentlicht werden dürfen. Dieses Einverständnis ist für die Zukunft jederzeit widerruflich; ein Beseitigungsanspruch für zu so einem Zeitpunkt bereits gemachte Publikationen besteht nur nach Tunlichkeit.
- Die Zustimmung der Teilnehmer hat gesondert zu erfolgen.
- Teilnahmebestätigung
- Auf Verlangen eines Kunden wird einem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, sofern der Teilnehmer die geforderte Mindestanwesenheit erreicht hat.
- Sofern im jeweiligen Kurs schriftlich nicht Abweichendes bekannt gegeben wird, sind mindestens 50 % der Anwesenheitszeiten erforderlich.
- Schadenersatz
- Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, haftet die Trainerin nur für den Ersatz von Schäden, die von ihr oder ihr zurechenbaren Dritten im Zusammenhang mit den Kursen (Einzelgesprächen) dem Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den positiven Schaden, sowie betraglich mit dem Entgelt, der für den Kurs (das Einzelgespräch) vereinbart wurde, beschränkt. Ausgeschlossen von einem Ersatzanspruch sind daher entgangener Gewinn, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.
- Schadenersatzansprüche des Kunden sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Kurses (Einzelgespräches) gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen.
- Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Trainerin zurückzuführen ist.
- Sofern die Trainerin ihre Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Trainerin diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.
- Dauer, Beendigung
- Das Vertragsverhältnis endet – sofern nicht anders vereinbart – mit Beendigung des Kurses (Einzelgesprächs).
- Die Trainerin ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe, die die Trainerin zur sofortigen Auflösung berechtigen, sind insbesondere (i) wenn, trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen, Zahlungen nicht zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt geleistet werden, oder (ii) andere erhebliche Unzumutbarkeiten, die eine weitere Teilnahme des Teilnehmers für die Trainerin unzumutbar machen (bspw. Beschimpfungen oder Drohungen, persönliche Übergriffigkeiten).
- Bei Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund durch die Trainerin behält die Trainerin ihren vollen Entgeltanspruch, gleiches gilt, wenn die Ausführung des Kurses infolge mangelnder Mitwirkung des Teilnehmers unterbleibt („no-show“, § 1168 ABGB). Schadenersatzansprüche der Trainerin bleiben unberührt.
- Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
- Die Kurssprache ist Deutsch.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien.
- Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen, des internationalen Privatrechts (etwa IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes.
- Sonstiges
- Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
- Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.
- Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.